„Das hätte mir mal jemand vorher sagen müssen“

Diesen Satz habe ich schon so oft gehört. Nur, dann steht der Bauherr/Immobilienkäufer bereits vor einem Problem, welches für ihn meist nur durch Einschalten eines Rechtsanwaltes zu lösen ist. Im schlimmsten Fall muss er vor Gericht streiten und wird von den langsamen Mühlen deutscher Justiz aufgerieben. Denn wie heißt es so schön: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“

Pfusch am Bau verursacht jährlich rund 1,4 Milliarden Euro Schäden – 9000 Euro je Eigenheim. Jedes neue Wohngebäude weist durchschnittlich 21 Mängel auf.

Quelle DEKRA Real Estate Expertise GmbH

Ein Bauprozess dauert in Deutschland durchschnittlich 44 Monate, also ca. 3,5 Jahre. Was das im Einzelfall wirtschaftlich und für die jeweilige Lebensqualität der Betroffenen bedeutet, muss ich sicherlich nicht näher erläutern.

Viele Bauherren/Immobilienkäufer geben schnell mal einen 6-stelligen Betrag aus, ohne sich wirklich Gedanken über technische Details, Qualitätssicherung und Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu machen.

Meist schenkt der Bauherr/Immobilienkäufer einem geschulten, gut gelaunten und außerordentlich sympathischen Verkäufer einfach sein Vertrauen. Er unterschreibt einen Kaufvertrag im Vertrauen auf das Gute im Menschen.

Auf den Boden der Tatsachen wird man spätestens zu Beginn des Bauprojekts geholt.

Dann tauchen Fragen auf und man ist mit den technischen Angaben des Bauträgers und seinen Nachträgen überfordert – meist zu spät, um noch Änderungen vorzunehmen. Man ist gefangen durch die Unterschrift unter einem einseitigen Vertrag und muss mit den Wölfen heulen. Hinzu kommt, dass der nette Bauleiter auf einmal Probleme sieht, wo vorher augenscheinlich alles geregelt war. Die Kosten laufen aus dem Ruder, der Bauzeitenplan wird nicht eingehalten und die technische Ausführung entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik. Der Laie kann die beiden ersten Punkte sicherlich noch selbst erkennen. Den dritten Punkt, die technische Ausführung, merkt er meist erst, wenn es zu spät ist und er mit Mängeln oder Minderleistungen leben muss.

Was tun?

  • Holen Sie sich rechtzeitig, am besten vor Vertragsabschluss, einen Sachverständigen an Ihre Seite. Er wird Sie unabhängig beraten und Ihnen zur Seite stehen.
  • Stimmen Sie mit ihm die Vorgehensweisen vor und nach Vertragsabschluss ab.
  • Erläutern Sie Ihre Zielvorstellungen, damit er Ihnen die bestmögliche Beratung geben kann.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Sachverständigen technische Lösungen erklären.
  • Vereinbaren Sie, zu definierten Zeiten, Bauzustandskontrollen.
  • Nehmen Sie Ihren Sachverständigen als Berater zu den Abnahmen der Gewerke hinzu.
  • Schon allein die Beauftragung einer zusätzlichen Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) führt in der Regel dazu, dass die Sorgfalt Ihres Bauträgers sich erhöht. Und wenn dies nur bedeutet, dass man einen erfahrenen Bauleiter bei Ihnen einsetzt.

Was kostet mich das BQÜ für mein Bauvorhaben?

  • Die Kosten für das BQÜ haben Sie annähernd schon heraus, wenn Ihr Projekt termingerecht fertig wird.

Müssen Sie für 3 Monate eine Doppelbelastung aus Miete und Finanzierungszinsen tragen, so entsprechen diese Kosten, in der Regel, dem Honorar für Ihr BQÜ.

  • Grundsätzlich sollten Sie, je nach Größe und tatsächlichem Aufwand, zwischen 1% und 3 % Ihrer Bausumme (ohne Grundstück) einplanen. Da jedes Bauvorhaben anders geartet ist und der Arbeitsaufwand von Bau zu Bau stark variieren kann, rechne ich meine Leistungen nach Zeitaufwand ab. Meine aktuelle Preisliste können Sie sich im Downloadbereich runterladen.

Gerne unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Bauvorhaben / Ihren Immobilienkauf. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Anfrageformular im Downloadbereich.

Dipl.-Ing.(FH) Peter Reinwald
Von der Ingenieurkammer Hessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

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